§ 154 Eintragung der Ausgliederung
Stand: 10.06.2019
Das Gericht des Sitzes des Einzelkaufmanns hat die Eintragung der Ausgliederung auch dann abzulehnen, wenn offensichtlich ist, daß die Verbindlichkeiten des Einzelkaufmanns sein Vermögen übersteigen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 154 UmwG →
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